Vergütung

Eine Erstberatung - gleich in welchem Rechtsgebiet - kostet bei mir nur 50 €. Sollte ich danach weiter für Sie tätig sein, wird dieser Betrag natürlich auf die später entstehenden Gebühren angerechnet. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht im übrigen eine Vergütung für eine Erstberatung (für Verbraucher) von bis zu 249,00 € (inkl. MWSt.) vor.


Im Zivilrecht wird grundsätzlich nach Streitwert auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet. Mit Rechtsschutzversicherungen arbeite ich regelmäßig zusammen.


Einen sehr lesenswerten Leitfaden zum Thema Rechtsanwaltsgebühren stellt die Bundesrechtsanwaltskammer auf Ihrer Homepage zur Verfügung.

Im Ausländerrecht wird zur Erreichung einer fairen Vergütung ein Stundenhonorar oder - in überschaubar gelagerten Fällen - ein Pauschalhonorar vereinbart.


Natürlich werden alle Möglichkeiten zur Erreichung von Kostenersatz bei Dritten genutzt.


Es werden Beratungen und Vertretungen auf Basis von Beratungshilfe (den Beratungshilfeschein erhalten Sie am Amtsgericht Ihres Wohnortes) oder Prozeßkostenhilfe durchgeführt. Pflichtverteidigungen werden übernommen.


Zum Thema Beratungs- und Prozesskostenhilfe steht auf den Seiten unseres Justizministeriums ein informatives Faltblatt zum Herunterladen bereit. Ferner können Sie sich hier das Antragsformular samt Ausfüllhinweisen herunterladen.

Bei berechtigtem Bedarf können auch Ratenzahlungen und Zahlungsziele vereinbart werden.